Offene Fragen

Auf dieser Seite kommentieren wir das Gutachten zum Gewerbekonzept „Gewerbeflächen und Gewerbestandorte in Bergisch Gladbach“, erstellt von Planquadrat Dortmund im Auftrag der Stadt Bergisch Gladbach, Fassung vom 24.10.2011, auf dem die Empfehlung für das Gewerbegebiet Voislöhe beruht.
 

 In dem im Januar 2012 verabschiedeten Gewerbekonzept favorisiert die Stadt Bergisch Gladbach die Schaffung eines 20 Hektar großen Gewerbegebietes „Voislöhe“ zwischen Herkenrath und Moitzfeld, und damit die Erschließung einer der letzten verbliebenen freien Höhenlagen von Bergisch Gladbach. Die Entscheidung für den Standort Voislöhe basiert auf o.g. Gutachten für die Stadt, das jedoch in vielen Punkten widersprüchlich ist. Es bestehen daher begründete Zweifel, in wieweit die Untersuchungen wirklich aussagekräftig sind. Zahlreiche wichtige Aspekte scheinen dabei gar nicht oder nur am Rande berücksichtigt worden zu sein, bzw. erscheinen widersprüchlich:

  • Ungeklärter Bedarf– Zunächst fällt auf, dass in dem  Gewerbekonzept selbst nur von einem Bedarf für neue Flächen von 8 Hektar ausgegangen wird. Das an Stelle 1 empfohlene Gebiet Brüderstraße würde bereits 9 Hektar, also mehr als benötigt, bereitstellen. Die Notwendigkeit für die durch Voislöhe bereitgestellten 19 Hektar erschließt sich daher nicht. Die einzige Begründung ist die einer gewissen Unsicherheit der Schätzung, die jedoch nicht stichhaltig erscheint:
    • Zum einen gilt die Unsicherheit natürlich in beide Richtungen, d.h. es können auch weniger als 8 Hektar benötigt werden. Zudem scheint ein „Puffer“ von 200% deutlich übertrieben.
    • Zum anderen scheint die Berechnung der bereits verfügbaren Flächen sehr knapp angesetzt worden – so werden pauschal von den bereits verfügbaren Flächen 2/3 gar nicht berücksichtigt und die auf dem Gelände der Firma Zanders zu erwartenden frei werdenden Flächen gar nicht.

Letztlich ist daher unsicher, ob überhaupt ein Bedarf an zusätzlichen Flächen besteht.

  • Unklare Begründung der Empfehlung für Voislöhe – Das Gutachten kommt selbst zu dem Ergebnis, dass „vier Standorte über die notwendige Eigenschaften eines Gewerbegebietes im ausreichenden Maß verfügen“ (S. 155). Dennoch werden letztlich nur zwei Gebiete vorgeschlagen. Die Empfehlung für Voislöhe als „zweitbester Standort“ erscheint dabei nicht von den Daten gedeckt.

Die Bewertung basiert ja auf einem Punkte-System, dass zwangsläufig bezgl. der einzelnen Aspekte nur sehr grob mit Noten von 0 bis 4 arbeitet. Eine „gute“ Eignung von Voislöhe ergibt sich dabei lediglich auf Grund eines Überschreiten des Durchschnitts von nur 0,01 – offensichtlich geben die groben Noten eine solch detailierte Aussage aber gar nicht her. Die vier besten Standorte liegen in einem engen Wertebereich von nur 2,23-2,60. Dies wird von den Autoren auch selbst angemerkt. So schreiben sie (S. 146): „Zwei Standorte mit nur geringfügigem Unterschied in der Gesamtbewertung können als „gleichwertig“ angesehen werden.“ Dennoch werden selbst kleinste Unterschiede in der zweiten Nachkommastelle als Begründung herangezogen, um Voislöhe gegenüber den weiteren Optionen zu präferieren.

Insgesamt scheint die doch recht eindeutig ausgesprochene Empfehlung für das Gebiet Voislöhe von den Daten und im Vergleich zu den Ergebnissen anderer analysierter Standorte nicht gedeckt und willkürlich.

  • Keine Berücksichtigung des Freizeit- und Landschaftswert – In den Analysen wird der ganze Bereich „Landschaftsbild“, „Freizeitwert“, „Naherholung“, „Tourismus“ überhaupt nicht berücksichtigt. Da es sich bei Voislöhe um einer der letzten verbliebenen freien Höhenlagen in Bergisch Gladbach handelt, und das Gebiet direkt an stark für Freizeit / Naherholung genutzte Gebiete mit überregionaler Bedeutung (z.B. Naturfreundehaus Hardt) angrenzt, scheint das jedoch hier besonders wichtig zu sein. Ebenfalls nicht berücksichtigt wird, dass der Dorfcharakter von Moitzfeld und Herkenrath durch eine solche verbindende Erschließung zerstört würde.

Stattdessen wird nur einseitig auf die Gewerbegebieteignung und „harte Fakten“ abgestellt, ohne alternative „weiche“ Nutzungen und das Landschaftsbild zu berücksichtigen.

  • Fehlende Begründung für die Eignung für emitierendes Gewerbe – Aus „heiterem Himmel“ taucht in der Zusammenfassung plötzlich der Hinweis auf „Lagebedingt eignet sich der Standort Voislöhe besser für emittierende bzw. emissionsrelevante Ansiedlungen.“ (S. 152). Eine Begründung wird dabei nicht geliefert. Die Gutachter weisen lediglich darauf hin, dass am Standort Brüderstraße aufgrund naher Wohnbebauung solche Betriebe (mit Lärm, Geruch oder Schadstoffausstoß) nicht möglich sind. Gleichzeitig schreiben die Gutachter in der Analyse zum Standort Voislöhe an anderer Stelle, dass aufgrund des „relativ geringen Abstands zur nächstgelegenen Wohnnutzung“ Nutzungskonflikte zu erwarten sind (S. 148).

Die Empfehlung der besonderen Eignung von Voislöhe für emittierende Ansiedlungen steht daher im Widerspruch zu den Ergebnissen der Analyse und wird nicht begründet.

  • Bewertung von Voislöhe in zahlreichen Punkten nicht nachvollziehbar– Die Bewertung im Detail wird in dem Standortgutachten nicht ausgeführt und kann daher nicht im Detail überprüft werden. Auf Basis der zusammengefassten Ergebnisse, stellen sich jedoch bereits einige Fragen:
    • Bewertung Nutzungskonflikte – Hier schneidet der Standort Voislöhe in den Analysen gut ab, allerdings wird diese Note insbesondere von dem Kriterium „Siedlungsstruktureller Widerstand“ bestimmt, der doppelt gewichtet in die Berechnung eingeht. Hier ist aus dem Gutachten nicht ersichtlich, a) warum Voislöhe in diesem Kriterium besonders gut abschneidet, sowie b) warum dieses Kriterium doppelt so hohes Gewicht erhält, wie z.B. nötige Distanz zu vorhandener Wohnbebauung.
    • Verkehrsanbindung allein durch Entfernung berücksichtigt – Für die Bewertung der Lagegunst wird im Bereich Verkehr allein auf die Entfernung zu Autobahn, Bundesstraße, … abgestellt. Dabei wird jedoch überhaupt nicht berücksichtigt, inwiefern diese Route bereits mit Verkehr belastet ist und ob das zusätzliche Verkehrsaufkommen eines Gewerbegebietes überhaupt noch aufgenommen werden kann. Dies scheint beim Standort Voislöhe vor allem die Einschränkung zu sein.
    • Bedeutung der Höhenlage nicht ausreichend berücksichtigt – Voislöhe ist die einzige östliche „Anbindung“ des Gebietes Lerbacher Wald / Hardt an benachbarte Grünzüge, und hat daher z.B. auch als Frischluftentstehungsgebiet für die Innenstadt von Bergisch Gladbach eine wichtige Funktion (hierzu liegen bereits ältere Gutachten vor). Es ist fraglich, ob dieses Kriterium in den Analysen ausreichend berücksichtigt wurde.

Angesichts des eh nur geringen Vorsprungs von Voislöhe in der Bewertung vor anderen Standorten (s.o.) könnten hier kleine Änderungen in der Bewertung bereits die gesamte Eignung in Frage stellen.

Zusammenfassend scheint daher die Empfehlung für Voislöhe doch auf recht „wackligen Beinen“ zu stehen. Um so erstaunlicher ist es, dass seitens der Verwaltung offenbar bereits eine Entscheidung getroffen wurde, sich im weiteren Verlauf auf dieses Gebiet (und das Gebiet Brüderstraße) zu konzentrieren. Hier scheint die Sorge berechtigt, dass bereits eine Vorfestlegung stattgefunden hat, obwohl noch zahlreiche Fragen offen sind.

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