Seit Sommer 2013 läuft beim Land NRW ein Verfahren zur Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans LEP. Hierbei handelt es sich um die übergeordnete Planungsvorgabe zur Raumentwicklung in NRW, an denen sich die nachgelagerten Behörden – und damit auch die Stadt Bergisch Gladbach bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans – orientieren müssen.
Nach Veröffentlichung des LEP-Entwurfes hatten bis zum 28.Februar 2014 alle Interessierten die Möglichkeit zu Stellungnahme, von der u.a. die Stadt Bergisch Gladbach, die Bezirksregierung Köln oder auch der Kreis Rhein-Berg Gebrauch gemacht haben.
Auch wir als Bürgerinitiative haben eine Stellungnahme zum LEP eingereicht – die hier abgerufen werden kann: Stellungnahme der BI Moitzfeld-Herkenrath zum LEP
Überwiegend handelt es sich bei dem LEP um ein Textdokument, dass Richtlinien formuliert. Dort werden viele Punkte aufgeführt, die auch wir in unseren Argumenten gegen ein Gewerbegebiet Voislöhe aufgreifen: So wird das generelle Ziel verfolgt, Freiräume zu schützen, den Flächenverbrauch zu verringern und für Gewerbeflächen insbesondere auf Entwicklungspotentiale innerhalb der bisherigen Gebiete zurückzugreifen. Insofern widersprechen die Pläne des Gewerbekonzeptes für ein Gebiet Voislöhe bereits vielen dieser Vorgaben des LEP-Entwurfs.
Der LEP ist dabei als Landesdokument von seiner Auflösung her eigentlich zu grob, als dass dort konkrete Vorgaben für einzelne Gebiete von der Größe wie Voislöhe enthalten sind. Es gibt jedoch ein Thema, zu dem der LEP auch gebietsbezogene Vorgaben macht, und zwar zum Erhalt überregionale Schutzräume für Natur sowie Grünzüge. Und hier zeigt sich, dass Voislöhe beiden Zielen zuwiderläuft, worauf wir in unserer Stellungnahme nachdrücklich hinweisen:
- Voislöhe befindet sich mitten in einem Biotopverbund mehrerer Naturschutzgebiete, die in Summe bereits über 350ha umfassen (siehe Abbildung). Sowohl die Stadt Bergisch Gladbach selbst (!) als auch die Bezirksregierung haben in Ihrer Stellungnahme zum LEP darauf hingewiesen, dass dieser Biotopverbund unter Schutz zu stellen ist – offensichtlich schließt das den Bau eines Gewerbegbietes im Herzen dieses Areals aus.
- Voislöhe würde den West-Ost-Grünzug östlich von Köln – u.a. mit einer wichtigen Funktion als Grüne Lunge – durchtrennen, und widerspricht damit dem Ziel, diese Grünzüge zu schützen.
Die Stellungnahmen werden zur Zeit vom Land NRW geprüft und ausgewertet, und auf dieser Basis der entgültige LEP erstellt und verabschiedet.
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