Auch wir als Initiative haben mittlerweile unsere Stellungnahme zum Vorentwurf des FNP eingereicht (warum es dennoch wichtig ist, dass möglichst viele Bürger jeweils individuell Ihre Meinung abgeben, erläutern wir hier in unserem offenen Brief).
In unserer Stellungnahme weisen wir auf 28 Seiten dem Vorentwurf des FNP zahlreiche Fehler und willkürliche Annahmen nach, fordern die gesetzlich festgeschriebenen Vorgaben zum Freiraumschutz ein und betonen noch einmal nachdrücklich, dass dieser Vorentwurf nichts mit den Vorstellungen der Bürger von einer lebenswerten Stadt gemein hat.
Die ganze Stellungnahme könnt Ihr hier herunterladen – nachfolgend die Zusammenfassung:
Zusammenfassende Stellungnahme
Nachfolgend nehmen wir zu dem Vorentwurf des FNP entsprechend des Kerngebietes unserer Initiative insbesondere im Hinblick auf den Osten von Bergisch Gladbach, entlang der Achse A4 AS Moitzfeld / Moitzfeld/Herkenrath/Spitze Stellung. Die nachfolgend identifizierten, zahlreichen strukturellen Defizite des Vorentwurfs sind jedoch aus unserer Sicht nicht auf diesen Bereich beschränkt, sondern finden sich in ähnlicher Form im gesamten Plan wieder. Allerdings sind die Auswirkungen, die sich aus dem Vorentwurf ergäben, für den Osten von Bergisch Gladbach derart massiv, dass dieser wie kein anderer Bereich der Stadt seinen Charakter und seine Struktur verlieren würde.
Die geplante großflächige Ausweitung der Siedlungs- und Gewerbeflächen steht im krassen Widerspruch zu dem gesetzlich (u.a. §1a, Abs. 2 BauGB) und von den übergeordneten Planungsvorgaben (z.B. dem aktuellen Landesentwicklungsplan LEP) priorisierten Gebot des Freiraumschutzes und der Flächensparsamkeit. Zudem ignoriert der Vorentwurf völlig die – bereits im Verlauf der letzten Jahre zahlreich durch die Bürger artikulierten Wünsche an die Entwicklungsziele für den Osten von Bergisch Gladbach hin zu einem grünen, familienfreundlichen Lebensumfeld unter Erhalt der dörflichen Strukturen. Diese sind auch in den diversen im Vorfeld erarbeiteten Konzepten (Freiraumkonzept, ISEK 2030) so festgeschrieben, werden durch den vorliegenden Vorentwurf jedoch konterkariert.
Die großflächig vorgesehenen Gewerbegebiete (z.B. G-Mo8, G-As2a, G-Mo6) sind gänzlich abzulehnen – sie widersprechen dem Gebot der Flächensparsamkeit und den vom Rat beschlossenen Entwicklungszielen für den Osten von Bergisch Gladbach. Der vermeintliche Bedarf für neue Gewerbegebiete ergibt sich zudem nur durch die Verwendung von unsachlichen Annahmen im Rahmen der Prognoseerstellung. Eine Berechnung auf Basis realistischer Trenddaten muss zu dem Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Brach- und Reserveflächen in der Stadt ausreichen. Eine Verlagerung von Gewerbe und Industrie aus den angestammten Gebieten an den Stadtrand ins Grüne ist eine längst überholte Politik des vergangenen Jahrhunderts und steht im Widerspruch zu den aktuellen – auch in Köln zu beobachtenden Tendenzen, der Reaktivierung der alten Industriegebiete für innovative neue Unternehmen (siehe Mühlheim/Schanzenstraße, Ehrenfeld/Vulkan-Gelände, …). Angesichts des sich abzeichnenden Strukturwandels hin zur Wissens- und Dienstleistungsgesellschaft müssen die vorhandenen innerstädtischen Flächen in Bergisch Gladbach qualitativ ertüchtigt und für neue urbane Arbeitsformen attraktiv gemacht werden. Hier bieten sich aktuell mit dem Zanders-Gelände große Chancen. Diese gesamte Thematik wird vom Vorentwurf des FNP vollständig ignoriert!
Die vorgesehenen großflächigen Wohngebiete (z.B. Hr12a-d, Hr10a, Hr2d, Hr6a, As2) stehen im direkten Widerspruch zu den im ISEK 2030 benannten Entwicklungszielen des Osten von Bergisch Gladbachs und würde zur vollständigen Urbanisierung von Herkenrath und Umgebung führen. Ein behutsames, qualitativ gesteuertes Wachstum unter Erhalt der dörflichen Strukturen entsprechend der Entwicklungsziele für den Osten von Bergisch Gladbach ist durchaus vorstellbar. Der Siedlungsdruck aus Köln sollte dabei gezielt als Chance zur selektiven, qualitativen Entwicklung genutzt werden, nicht als unabwendbares Naturgesetz. Hierzu wäre zunächst klar festzulegen, welche Zielgruppen in Köln angesprochen werden (z.B. junge Familien mit dem Wunsch nach „Grünem“ Umfeld) und dann hierfür zielgerichtete Flächen bereitzustellen. Die Bebauungsdichte hat sich dabei an der vorhandenen Besiedlung anzupassen, einer Verstädterung der dörflichen Strukturen ist vorzubeugen!
Grundsätzlich sind bei allen Planungen im Osten von Bergisch Gladbach die aktuellen Grenzen der verkehrlichen Erschließung zu berücksichtigen: Die jetzt schon bestehenden Verkehrsprobleme an der L289 sprechen klar gegen eine weitere Entwicklung, zumal aufgrund des Freiraumschutzes und zum Erhalt der Alleenstraße Verkehrswege nur noch sehr begrenzt ausgebaut werden dürfen. Unrealistische Wunschträume wie eine Anbindung von Herkenrath/Spitze an die Linie 1, die bereits gutachterlich als unrentabel identifiziert wurden, können und dürfen keine Grundlage für die Planung sein.
Dem Freiraum-, Landschafts- und Naturschutz ist im Osten absolute Priorität einzuräumen. Gerade im Osten von Bergisch Gladbach finden sich große Landschafts- und Naturräume, die wichtige Freiraumfunktionen für die Bevölkerung, die Natur und auch nicht zuletzt für das Bild von Bergisch Gladbach als Grüne Stadt an der Grenze zum Bergischen Land prägen. So ist die Landschaftsbild-prägende, überregionale Grünachse zwischen Moitzfeld und Herkenrath in Gänze zu schützen und zu erhalten. Auch zeigt sich, dass der Vorentwurf bei der Flächenausweisung bei allen großflächig ausgewiesenen neuen Flächen existierende Landschafts- oder Naturschutztatbestände systematisch ignoriert. Generell verbietet das Gebot der Flächensparsamkeit eine Ausweisung „auf Vorrat“. Es ist mitnichten so, dass Freiraum ein Residuum ist, das halt „übrig bleibt“, nach dem Wohn-/Gewerbe- und Sondergebiete eben umgesetzt wurden oder nicht. Vielmehr ist es ein gleichwertiges Planungsziel und muss entsprechend planerisch festgelegt werden. Hierzu sind entsprechende Räume/Korridore mit ihren Freiraumfunktionen wie Biotopvernetzung, Frischluftentstehung und Landschaftsbild in den Plan aufzunehmen und entsprechend als Entwicklungsziel zu definieren.
Diese Defizite des Vorentwurfs sind so gravierend, dass es aus unserer Sicht zielführend wäre, den aktuellen Prozess abzubrechen und einen Neustart zu wagen. Am Anfang sollte hierzu eine im ausführlichen Dialog mit den Bürgern geführte Zielfestlegung ausgehend vom ISEK 2030 und dem Freiraumkonzept stehen: Wohin soll sich Bergisch Gladbach qualitativ entwickeln? Erst im Anschluss wären diese qualitativen Ziele auf Basis detaillierter Abwägungsprozessen unter Berücksichtigung des Primats der Flächensparsamkeit, dem Vorrang der Innenentwicklung und unter Aufrechterhaltung des aktuellen Landschafts- und Naturschutzes quantitativ in Flächenkonzepte zu übersetzen.
Grundsätzlich ist die großflächige Ausweisung von Vorratsflächen nach dem „Gießkannenprinzip“ im Osten von Bergisch Gladbach zurückzunehmen:
- Die im Vorentwurf enthaltenen Flächen für Siedlungsflächen im Außenbereich wären auf ein Minimum zu beschränken und in der Siedlungsdichte an die Umgebung anzupassen.
- Für eine Neuausweisung von Gewerbeflächen im Außenbereich gibt es zurzeit keinerlei Gründe, so dass diese vollständig aufzuheben wären. Dies betrifft im Osten insbesondere das Gebiet „Voislöhe Ost“ (G-Mo8), aber auch die anderen großflächigen Gebiete wie Moitzfeld/Steinacker (G-Mo6) und Spitze (G-As2a).
- Neu sollte hingegen eine detaillierte Freiraumplanung aufgenommen werden, die den Erhalt der zentralen Grünkorridore, Frischluftschneisen, Gebiete zur Biotopvernetzung und die Landschaft als grüner Lebensraum für die Bewohner und Gäste als Schutzziele langfristig sichert.
In den vollständigen StellungnahmeBI-Moitzfeld-Herkenrath-Stellungnahme Vorentwurf FNP-081020161-final belegen wir die einzelnen Aspekte unserer vorangegangenen Zusammenfassung im Detail.
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